Interactive TV Award - Blog zum Interactive TV Award der Deutschen Telekom




Wettbewerb: Die Rechte bleiben bei den Teilnehmern

Von Achim Brueck, Interactive TV Award - Kommunikation | Die Funktion ist deaktiviert.

Liebe Wettbewerbsinteressierte,

einige von Ihnen haben nachgefragt: Räumen Sie mit der Abgabe der ersten Bewerbung der Deutschen Telekom AG sofort ein Recht oder auch nur eine Nutzungsoption für Ihre Ideen ein?

English version: We received a question wondering if participants grant Deutsche Telekom the right or, if applicable, an option for the use of projects that are submitted during the first round. …

Erste Einreichung unverbindlich

Mit Blick auf Ziffer 2.9 der Teilnahmebedingungen ist dies ganz klar zu verneinen. Die Teilnahme an der ersten Wettbewerbsphase ist insoweit unverbindlich, als dass sich Wettbewerbsteilnehmer mit Übersendung ihrer ersten Bewerbung nicht verpflichten, etwaige Rechte an ihren Projektideen der Deutschen Telekom AG zu überlassen oder auch nur eine Option auf eine spätere Überlassung einräumen.

Richtig ist allerdings, dass sich Wettbewerbsteilnehmer mit Erreichen der Zwischenrunde verpflichten, etwaige Rechte an ihren eingereichten Projektideen oder Projektergebnissen zunächst ausschließlich der Deutschen Telekom AG zum Erwerb oder zur uneingeschränkten Nutzung anzubieten.

Insoweit ist jedoch zu beachten, dass - sollte die Deutsche Telekom AG am Erwerb oder der Nutzung interessiert sein- die Einzelheiten im Rahmen einer partnerschaftlichen Kooperationsvereinbarung zwischen dem Wettbewerbsteilnehmer und der Deutschen Telekom AG geregelt werden, die auch eine faire Vergütung mit einschließt.

Viele Grüße vom Team Interactive TV Award

English version:

We received a question wondering if participants grant Deutsche Telekom the right or, if applicable, an option for the use of projects that are submitted during the first round.

A quick look at rule 2.9 under the Eligibiliy Requirements shows this is clearly not the case. There is no commitment connected to participation in the first round insofar as participants grant no rights or even an option on future use to Deutsche Telekom AG for project ideas submitted in the contest.

However, participants that reach the second round do grant Deutsche Telekom AG a right of first refusal for the purchase or unlimited use of the rights to their submission. However, it must be noted that - should Deutsche Telekom AG be interested in the purchase or unlimited use - the details will be outlined in a partnership agreement between the participant and Deutsche Telekom AG, which would also include a fair compensation.

Dieser Beitrag wurde am Dienstag, 18. März 2008 um 16:55 Uhr veröffentlicht und unter der Kategorie Award abgelegt. Sie können die Kommentare zu diesem Eintrag durch das RSS-Feed verfolgen. Sie haben die Möglichkeit, einen Kommentar zu hinterlassen oder einen Trackback von Ihrem Weblog zu senden.

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